Der Kulturpreis des Kreises Schleswig-Flensburg wird auf Vorschlag einer vom Kuratorium der Kulturstiftung eingesetzten Jury durch den Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg vergeben.
  • Vergabeturnus: vierjährig (seit 1996)
  • Gesamtfördersumme: 2.500 Euro (seit 2004)
  • Teilnahmebedingung: Der Kulturpreis wird für besondere Leistungen auf kulturellem Gebiet verliehen.
  • Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
  •  Die Personen/Gruppen müssen im Kreis Schleswig-Flensburg wohnen oder in ihrem Wirken eine Beziehung zum Kreis Schleswig-Flensburg haben.
  • Vergabegremium: Die Jury setzt sich aus jeweils einem Mitglied der im Kulturausschuss vertretenden Kreistagsfraktionen zusammen sowie zwei unabhängigen Sachverständigen des jeweiligen Fachbereiches.

Der nächste Kulturpreis wird 2024 in der Kategorie „Chor“ vergeben.