Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises des Kreises Schleswig-Flensburg

 

1. Der Kreis Schleswig-Flensburg verleiht seit 1986 einen Kulturpreis.

 

2. Der Preis wird für Leistungen auf dem Gebiet der Kultur, der bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Kunstwissenschaft, der darstellenden Kunst und der Wissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Nachwuchses verliehen. Der Preis kann auch an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch ihren langjährigen persönlichen Einsatz um das kulturelle Leben im Kreis in herausragender Weise verdient gemacht haben.

 

3. Der Preis ist mit 2.500 € dotiert und soll in der Regel alle vier Jahre verliehen werden. Der Preis besteht aus einer Verleihungsurkunde, dem Geldbetrag und der Schaffung von Möglichkeiten, die preisgekrönte Leistung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

4. Der Preis wird an Personen verliehen, die im Kreisgebiet wohnen oder die in ihrem Wirken eine Beziehung zum Kreis Schleswig-Flensburg haben.

 

5. Der Kulturausschuss legt den Termin fest, zu dem Vorschläge für auszuzeichnende Personen von ihm selbst oder durch die Öffentlichkeit vorgelegt werden müssen.

 

6. Es ist möglich, den Kulturpreis auf mehrere Preisträger zu verteilen.

 

7. Über die Verleihung entscheidet eine Jury in nichtöffentlicher Sitzung. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

8. Die Jury setzt sich zusammen aus:

a) je einem Mitglied der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen, wobei eine dieser Personen der/die Vorsitzende des Kulturausschusses ist,

b) zwei unabhängigen Sachverständigen des jeweiligen Fachgebietes, die durch den Kulturausschuss zu benennen sind.

Die Jury wählt ihre/n Vorsitzende/n.

 

9. Die Preisverleihung erfolgt durch den Kreistag.

 

Stand 20.02.2012